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VW-Motor EA288 nicht betroffen

Geschrieben am 26 Oktober 2015 by andy

Volkswagen bestätigt heute, dass  Diesel-Fahrzeuge mit EA 288-Motoren innerhalb der Europäischen Union sowohl nach EU5- als auch nach EU6-Norm nicht vom aktuellen Dieselemissionsthema betroffen sind. In ihnen ist keine Software enthalten, die eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne der Gesetzgebung darstellt. Entsprechend erfüllen die in der Europäischen Union angebotenen Neuwagen aus dem Volkswagen Konzern mit Dieselantrieb nach EU5- und EU6-Norm die gesetzlichen Anforderungen und Umweltnormen.

Die Volkswagen AG arbeitet das Thema Dieselemissionen derzeit auf, und zwar weltweit. Der Konzern strebt dabei nach einer ganzheitlichen Lösung, wenn es um die Einhaltung der jeweils gültigen Normen geht.

Nach gründlicher Prüfung herrscht nun Klarheit, dass auch in Fahrzeugen mit EA 288 nach EU5 innerhalb der Europäischen Union keine Software enthalten ist, die eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne der Gesetzgebung darstellt. Zuvor wurde dies schon für die angebotenen Neuwagen mit Dieselantrieb nach EU6-Norm aus dem Volkswagen Konzern bestätigt. Somit erfüllen beide Motoren die gesetzlichen Anforderungen und Umweltnormen.

Auf der deutschen Website www.volkswagen.de/info kann jeder Volkswagen-Kunde seit dem 02. Oktober 2015 seine Fahrgestellnummer eingeben und sich sofort informieren, ob sein Fahrzeug betroffen ist. Für die Marken Audi, SEAT und Škoda und in den übrigen EU-Staaten sind vergleichbare Kunden-Websites aktiv.

Derzeit werden mit Hochdruck die im Maßnahmenplan festgelegten technischen Lösungen erarbeitet. Ab Januar 2016 wird mit der Nachbesserung der Fahrzeuge begonnen – und zwar kostenlos für die  Kunden. Die Maßnahmen werden momentan für jede betroffene Baureihe und jedes betroffene Modelljahr entwickelt und werden zunächst den zuständigen Behörden vorgestellt. Danach werden die Halter dieser Fahrzeuge von Volkswagen darüber informiert.



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