Vorläufige Freigabe von 2,0l-TDI in den USA

Geschrieben am 27 Juli 2016 by andy

Die Volkswagen AG hat heute darüber informiert, dass Richter Charles R. Breyer (United States District Court for the Northern District of California) die vorläufige Genehmigung für die Vergleichsvereinbarung erteilt hat, die am 28. Juni mit privaten Klägern geschlossen wurde. Sie werden durch das Steuerungskomitee der Kläger (Plaintiffs‘ Steering Committee, PSC) vertreten. Damit sollen zivilrechtliche Ansprüche in den Vereinigten Staaten beigelegt werden, die im Zusammenhang mit betroffenen 2,0l-TDI-Fahrzeugen von Volkswagen und Audi stehen.

Die Sammelkläger werden nun individuell über ihre Rechte und Wahlmöglichkeiten informiert, die sie auf Basis der Vereinbarung haben. Mit der Umsetzung des Vergleichsprogramms wird Volkswagen beginnen, sobald das Gericht die finale Genehmigung erteilt hat. Dies wird voraussichtlich im Herbst 2016 der Fall sein.

Im Rahmen des angestrebten Vergleichs haben entsprechend berechtigte Kunden zwei Möglichkeiten: Sie können ihr Fahrzeug entweder an Volkswagen zurückverkaufen bzw. ihr Leasing vorzeitig beenden ohne hierfür sanktioniert zu werden. Oder sie können ihr Fahrzeug behalten und kostenlos technisch umrüsten lassen, sofern entsprechende Maßnahmen von der Environmental Protection Agency (EPA) und dem California Air Ressources Board (CARB) genehmigt werden. Kunden, die sich auf Basis der Vergleichsvereinbarung für eine dieser Optionen entscheiden, erhalten zusätzlich eine Ausgleichszahlung von Volkswagen. Mehr Informationen über das Programm finden sich unter www.VWCourtSettlement.com.

Volkswagen weiß das konstruktive Bemühen aller Parteien unter der Leitung von Richter Breyer sowie der aktiven Beteiligung des Sonderbeauftragten Robert S. Mueller III im weiteren Verlauf des Freigabeverfahrens sehr zu schätzen. Die Parteien sind davon überzeugt, dass das angestrebte Vergleichsprogramm eine faire, verantwortungsbewusste und angemessene Lösung für die betroffenen Kunden von Volkswagen und Audi darstellt.



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